Barrierefreiheit
Die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ist in hohem Maße bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Zertifizierung der Barrierefreiheit durch ein Prüflaboratorium, das durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist, erstellt. Die Webseiten ist mit WCAG 2.1 Level AA sowie BITV 2.0:2019 vollständig vereinbar.Im Bereich der neuen Sachbearbeitungsdialoge des Forschungsmanagements und der Business Intelligence werden die Anforderungen der Normen teilweise erfüllt. Einzelne Dialoge in Popup-Fenstern können mit der Tastatur und mit einem Screenreader nicht erreicht werden. Einige grafische Bedienelemente haben keine individuellen Alternativtexte und können daher mit einem Screenreader nicht identifiziert werden. Eine Zertifizierung der Barrierefreiheit der neuen Oberflächen wird angestrebt.
Feedback zur Barrierefreiheit
Wir freuen uns über Ihre Unterstützung, die Zugänglichkeit unserer Webseiten zu verbessern, indem Sie vorhandene Barrieren melden. Wenden Sie sich bitte an: spv-app@hhu.de
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite https://digstu.hhu.de keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW senden
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie unter www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an das SSC. Die Kontaktdaten finden Sie unter:
Kontaktdaten der Heinrich-Heine-Universität
Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte an unser Ticketsystem.
Hinweis: Dieses Muster kann ggf. nicht unverändert übernommen werden.
Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Texte, sofern die ursprünglich ausgelieferten Softwareoberflächen redaktionell und anderweitig verändert wurden, so daß Auswirkungen auf diese Texte entstehen. Diese Seite in leichter Sprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.
Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability.
Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.
Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.
Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.
Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.
Hier erhalten Sie in deutscher Gebärdensprache Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Webseite, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Hinweis: Diese Videos können eventuell nicht übernommen werden. Prüfen Sie die Inhalte der Videos anhand der Untertitel. Bei Bedarf können Sie die Videos durch eigene Videos ersetzen.
Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Seite. Diese Seite für Videos mit Erläuterungen in Gebärdensprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.
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Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability und Barrierefreiheit: Videos in Deutscher Gebärdensprache.
Bei Bedarf ist es möglich, bei der Schlichtungsstelle BGG nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes ein Schlichtungsverfahren einzuleiten.